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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

AGBs als PDF

 

1. Geltung, Angebote, Vertragsabschluss:

a) Wir, die Raschig GmbH, Postfach 21 11 28, D-67011 Ludwigshafen/Rhein, führen alle Verkäufe und Lieferungen („Geschäfte“), auch für alle künftigen Geschäfte, an den Käufer ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVL“) durch, es sei denn, anderes wurde schriftlich vereinbart..

 

b) Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir diese nicht ausdrücklich ablehnen.

 

c) Alle Angebote, Preislisten und Werbematerial sind freibleibend. Bestellungen werden für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.

 

2. Qualität, Muster, Analyse:

a) Gegenstand unserer Leistungspflicht ist die handelsübliche Beschaffenheit der Produkte, wenn nicht anderes vereinbart ist.

 

b) Unsere Muster sind stets unverbindliche Typmuster. Zu einer absolut mustergetreuen Lieferung sind wir nicht verpflichtet.

 

c) Unsere Qualitäts- und Analysenangaben sind, und zwar auch bezüglich der Höchst- und Mindestgrenzen, nur als ungefähr anzusehen, es sei denn, dass bestimmte Eigenschaften ausdrücklich vereinbart sind.

 

3. Preise:

a) Alle Preisangaben entsprechen den allgemeinen Wirtschaftsverhältnissen des Vertragsdatums. Bei wesentlichen Änderungen derselben bis zum Zahlungseingang hat, wenn der Gegenwert nicht mehr zu einem angemessenen Ausgleich unserer Leistungen ausreicht, eine Anpassung stattzufinden. Preisangaben in ausländischer Währung entsprechen den für uns maßgeblichen Devisenkursen. Kursverluste bei Zahlungseingang gegenüber dem Rechnungsdatum bzw. dem besonders vereinbarten Datum sind vom Käufer auszugleichen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Wochen, sind wir berechtigt, die gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gestiegenen Kosten von Vorprodukten entsprechend auf den vereinbarten Verkaufspreis aufzuschlagen.

 

b) Sind in dem Verkaufspreis Frachten, Zölle oder andere öffentliche Abgaben eingeschlossen, so gehen nach Geschäftsabschluss eintretende Erhöhungen dieser Nebenkosten sowie etwaige die Ware, die Versendung, Versteuerung oder Verzollung betreffende neue Abgaben zu Lasten des Käufers, des gleich auch Kleinwasser-, Hochwasser- und Eiszuschläge.

 

c) Fracht- und zollfreie Preise verpflichten uns nicht zur Verauslagung von Fracht und Zoll.

 

4. Maße und Gewichte:

Die im Abgangswerk oder -lager festgestellten Maße und Gewichte sind für die Berechnung maßgebend.

 

5. Packungen:

a) Packungen, die im Preis eingeschlossen sind oder eigens berechnet werden, nehmen wir nicht zurück, wenn nicht im einzelnen Falle Besonderes vereinbart ist.

 

b) Leih- oder mietweise beigestellte Versandgefäße bleiben unser Eigentum, sie sind mangels anderer Weisung sofort nach Eintreffen restlos zu entleeren, verschlossen, füllbereit und in gutem Zustand frachtfrei an die Lieferanten zurückzusenden. Für eine Inanspruchnahme unserer Leihfässer über die mietfreie Zeit hinaus kann ein Mietzins berechnet werden. Gibt der Käufer Versandgefäße nicht zurück, so sind wir berechtigt, Wertersatz zu fordern.

 

c) Enthalten Versandgefäße Waren, die nach dem Einfüllen fest geworden sind oder aus denen sich Ausscheidungen absetzen, so ist der Inhalt vor Beginn der Entleerung sachgemäß durch ausreichende Erwärmung oder dergleichen zu behandeln. Eine Beheizung von Eisenfässern oder Kesselwagen von außen durch Unterfeuern ist strengstens untersagt.

 

d) Vom Käufer zur Verfügung gestellte Verpackung ist füllbereit und in gutem Zustand frachtfrei an die Lieferstelle einzusenden. Für solche Verpackungen haften wir nicht.

 

e) Für die volle Ausnutzung der Füllfähigkeit der Packungen und der Ladefläche der Waggons übernehmen wir keine Gewähr.

 

f) Für Warenreste, die in den Versandgefäßen zurückbleiben, wird von uns keine Vergütung geleistet. Der Käufer hat etwaige Frachten dafür sowie die Kosten für die Entleerung solcher Reste zu tragen.

 

6. Lieferung:

a) Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich; für die Einhaltung derselben übernehmen wir keine Haftung, wenn nicht ein fester Liefertermin ausdrücklich vereinbart wurde.

 

b) Bauleistungen können wir absagen oder abbrechen, ohne dass Ansprüche des Bestellers entstehen, falls Witterungsbedingungen oder Straßenzustand eine technisch einwandfreie Arbeit nicht zulassen.

 

c) Jede Lieferung, auch solche von laufenden Abschlüssen, gilt als ein besonderes Geschäft und ist ohne Einfluss auf die anderen.

 

d) Mengen, die innerhalb der festgesetzten Lieferfrist nicht abgenommen werden, können von uns ohne vorherige Bezugsaufforderung durch einseitige Erklärung vom Vertrag gestrichen werden, wobei wir berechtigt sind, etwaige Preisvergünstigungen, die auf die ganze Abschlussmenge gewährt wurden, für die bereits gelieferte Menge zurückzuverlangen. Unser Recht, stattdessen auf Abnahme und/oder Schadenersatz zu bestehen, bleibt hiervon unberührt. Kosten der Einlagerung hat der Käufer zu tragen.

 

7. Versand, Lagerung:

a) Der Versand der Ware erfolgt, falls nicht anders vereinbart, nach freier Wahl des Beförderungsmittels durch uns und stets auf Gefahr des Käufers.

 

b) Soweit wir im Einzelfall durch ausdrückliche Erklärung Lagerbeständigkeit gewährleisten, erstreckt sich diese bei genormten und ungenormten unstabilen kationischen Bitumenemulsionen und Sonderprodukten auf 4 Wochen, bei anionischen Bitumen­emulsionen auf 8 Wochen ab Lieferdatum. Bei Frost hat der Käufer für frostgeschützte Lagerung der Ware zu sorgen.

 

c) Für den Versand auf Wasserwegen ist normale, unbehinderte Fluss- und Seeschifffahrt vorbehalten. Im Falle verhinderter Flussschifffahrt erfolgt Bahntransport nur, wenn der Käufer die entstehenden Mehrkosten trägt.

 

d) Etwaige Liegegelder für Flussschiffe sowie etwaige Kosten für Kailagerung, die infolge verspäteter Ankunft der Transportschiffe am Ladeplatz des Seedampfers eintreten, oder die infolge verspäteter Ladebereitschaft von Seedampfern entstehen, gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

 

e) Durch beanstandungslose Übernahme der Sendungen durch den Frachtführer wird jede Haftung des von uns wegen nicht sachgemäßer Verladung sowie für unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für eine nicht sachgemäße Verpackung.

 

8. Gefahrübergang:

Nach ordnungsgemäßer Übergabe unserer Sendungen an Frachtführer oder deren Beauftragte geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, auch wenn frachtfreie fob- oder cif-Lieferung vereinbart ist. Entsprechendes gilt für den Fall, dass wir eigene Personen mit der Anlieferung der Sendungen betrauen. Alle Schäden und Verluste, die nach dem Gefahrübergang eintreten, treffen daher ausschließlich den Käufer, und zwar auch dann, wenn sie durch Verschulden Dritter, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt entstanden sind. Dies gilt auch für die bereitgestellten Versandmittel, für die der Käufer uns gegenüber haftet, bis sie in unser Werk zurückgekommen sind. Die vereinbarten Miet- und Verzögerungsentgelte sind demnach bis zur Rückkunft und, falls die Versandmittel beschädigt zurückkommen, bis zur Beendigung der Instandsetzung, oder, im Falle des Verlustes derselben, bis zum Eintreffen des Ersatzes bei uns zu entrichten.

 

9. Versicherung:

a) Die Transportversicherung wird nur bei fob- und cif-Verkäufen von uns gedeckt, und zwar bei unserer Vertragsgesellschaft in der Rechnungswährung und in Höhe des Rechnungsbetrages. Die Auswahl der Versicherungsgesellschaft erfolgt nach bestem Ermessen ohne jegliche Haftung.

 

b) Kriegs- und Repressaliengefahr (Beschlagnahme) ist nicht eingeschlossen.

 

10. Zahlung:

a) Unsere Rechnungen sind sofort nach deren Zugang ohne Abzug zahlbar. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, wenn dessen Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, es sei denn, dieses beruht auf demselben Vertragsverhältnis.

 

b) Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist sind wir befugt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) geltend zu machen. Darüber hinausgehende Verzugsschäden, insbesondere für Kursverluste, bleiben hiervon unberührt.

 

c) Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen, zur Entgegennahme sind wir nicht verpflichtet.

 

11. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat und in Zahlung gegebene Schecks und Wechsel voll eingelöst sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Sachen. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht dem Käufer gehörenden Sachen erwerben wir gemäß §§ 947, 948 BGB Miteigentum. Solange uns noch Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zustehen, gilt folgendes: Der Käufer ist berechtigt, die vom Eigentumsvorbehalt betroffenen Waren im gewöhnlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu verbrauchen. Diese Berechtigung des Käufers erlischt, wenn der Käufer im Zahlungsverzug ist; in diesem Fall sind die noch vorhandenen und die noch eingehenden Waren an uns herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird eine unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware veräußert, so geht der Anspruch des Käufers auf die Gegenleistung seines Abnehmers in Höhe des Bruttorechnungsbetrages unserer Lieferung auf uns über, ohne dass es noch eines Übertragungsaktes bei Entstehung der Forderung bedarf. Der Käufer ist zur Einziehung an uns abgetretener Forderungen berechtigt, hat aber diese Beträge unverzüglich an uns abzuführen; unterlässt der Käufer letzteres, obwohl er im Zahlungsverzug ist, so erlischt die Einziehungsbefugnis des Käufers, und wir sind zur Einziehung an uns abgetretener Forderungen berechtigt. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch für alle Forderungen, die auf Grund einer anderweitig von uns bewirkten Leistung entstanden sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren oder die abgetretenen Forderungen zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.

 

12. Haftung:

a) Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung anderer Rechtsgüter. Liegt bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, so ist der Schadensersatzanspruch des Käufers – außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit – begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Im Falle einer unerheblichen Pflichtverletzung ist die Schadensersatzhaftung gemäß § 281 Abs. 1 S. 3 BGB gänzlich ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für die Haftung für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit vorstehender Regelung nicht verbunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

b) Im Falle höherer Gewalt (z.B. Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Naturkatastrophen, Krieg) sowie von uns nicht verschuldeter Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist um die Zeitdauer des Leistungshindernisses. Wahlweise haben wir das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer ein Recht auf Schadenersatz zusteht.

 

c) Im Falle einer fristgemäßen, berechtigten Mängelrüge sind wir zunächst berechtigt, auf unsere Kosten Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlagen diese Maßnahmen fehl, besteht ein Anspruch auf Minderung oder ein Rücktrittsrecht des Käufers. Schadenersatz wird nur geleistet, wenn eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

Bestehen dem Grunde nach Rückgriffsansprüche des Käufers im Sinne der §§ 478 ff. BGB, so sind diese dann ausgeschlossen, wenn gegenüber dem Abnehmer über die gesetzlichen oder die von uns im Verhältnis zum Käufer gewährten Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen wurden.

 

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht:

Erfüllungsort für Zahlungen ist Ludwigshafen/Rhein. Erfüllungsort für die uns obliegende

Verpflichtung ist bei Lieferung ab Werk das Werk, bei Lieferung ab Lager das Lager. Die Vorschriften des UN-Kaufrechtes werden insgesamt ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Ludwigshafen/Rhein.

 

14. Datenschutz:

Wir werden im Hinblick auf die personenbezogenen Daten des Käufers oder der Angestellten des Käufers die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz­grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), wahren. Für die gemäß Art.13 DSGVO erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten verweisen wir auf unser Informationsblatt „Information gemäß Art.13 DSGVO“, das diesen AVL beiliegt.

 

Stand: April 2019

 

Information gemäß Art. 13 DSGVO zu den Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Raschig GmbH, Mundenheimer Straße 100, 67061 Ludwigshafen, teilen Ihnen hiermit gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit, dass die Raschig GmbH als Verantwortliche im Sinne des Art.4 Nr.7 DSGVO, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zoe Bouligaraki, folgende personenbezogene Daten von Ihnen zur Abwicklung von Lieferungen oder Dienstleistungen erheben wird und ggf. an Konzern-verbundene Unternehmen zur Verarbeitung übermitteln wird:

Zugeordnetes Unternehmen, dienstliche Kontaktdaten, Anschrift des Unternehmens, Lieferadresse, notwendige Daten zur Vertragsabwicklung, Transferdaten für Zahlungen, Transportdokumente, Zolldokumente.

Wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage des berechtigten Interesses nach Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO sowie zur Erfüllung von Verträgen gemäß Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO oder ggf. zur Erfüllung von Rechtsvorschriften nach Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Unser Interesse an Ihren Daten begründet sich in der Notwendigkeit der Kontaktaufnahme mit Ihnen, um unseren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachkommen zu können oder ein Vertragsverhältnis anzubahnen.

Ihre Daten werden nur für Zwecke der Vertragsanbahnung oder Vertragserfüllung verwendet, an in die Vertragserfüllung eingebundene, mit der Raschig GmbH verbundene Unternehmen oder Dritte zu diesem Zweck übermittelt, die Ihre Daten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß unseren Vorgaben für die oben genannten Zwecke verarbeiten. Es findet in dem Kontext auch die Weitergabe der Daten in Länder außerhalb der EU statt. Durch vertragliche Garantien wird das Datenschutzniveau der EU eingehalten oder im Interesse des Betroffenen zur Abwicklung des Vertrages eine Beeinträchtigung so gering wie möglich gehalten.

Sie haben das Recht, nach Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschungsgründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben nach Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten. Sollten Sie feststellen, dass die bei uns gespeicherten Daten über Sie fehlerhaft sind, haben Sie das Recht auf Berichtigung entsprechend Artikel 16 DSGVO. Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken (Artikel 18 DSGVO).

Auf Wunsch können wir Ihnen eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten bei uns zukommen lassen oder diese Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format an eine andere Stelle übertragen (Artikel 20 DSGVO).

Sie haben grundsätzlich ein Widerspruchsrecht auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen (Artikel 21 DSGVO).

Bei allen Fragen zum Datenschutz bei der Raschig GmbH wenden Sie sich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten: E-Mail: datenschutzbeauftragter@raschig.de

Sollte sich bei Problemen keine Einigung erzielen lassen, haben Sie die Möglichkeit, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen.

Raschig GmbH

Stand: November 2018